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Was ist Arbeitsmedizin?

Die Arbeitsmedizin ist eine eigenständige Fachrichtung der Medizin und erfüllt durch ihren präventiven Ansatz einen wesentlichen Teil im medizinischen Versorgungssystem. Der Fokus der Arbeitsmedizin liegt auf der Wechselwirkung zwischen Arbeit und Mensch. Ziel ist es arbeitsbedingte Gesundheitsschäden und Berufskrankheiten frühzeitig zu erkennen und durch eine wirksame Gesundheitsvorsorge die Gesundheit der Mitarbeiter zu erhalten und zu fördern.

Was verlangt der Gesetzgeber?

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) regelt die Pflichten der Arbeitgeber und definiert die Aufgaben der Betriebsärzte zum Arbeitsschutz und Unfallverhütung. Der Arbeitgeber muss einen Betriebsarzt schriftlich bestellen und ihm die in §3 des Arbeitssicherheitsgesetzes genannten Aufgaben übertragen.

Darüber hinaus werden in der Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) konkrete Anforderungen und Tätigkeitsfelder zur arbeitsmedizinischen Betreuung beschrieben.

Unsere Leistungen im Überblick

Die ersten Schritte zu Beginn der Betreuung zeigen sich wie folgt:

Die Betreuung unserer Kunden gliedert sich in zwei Teile: Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung

Die Inhalte und Aufgabenfelder der Grund- und betriebsspezifischen Betreuung ist in der DGUV Vorschrift 2 definiert. So finden sich in der Grundbetreuung 9 Aufgabenfelder und in der betriebsspezifischen Betreuung 4 Aufgabenfelder wieder.

Die Ermittlung des Umfangs der Grundbetreuung wird je nach Betriebszuordnung durch die zuständige Berufsgenossenschaft nach einem festen Berechnungsschlüssels und der Anzahl der unternehmenseigenen Mitarbeiter berechnet.

Die Dauer und der Umfang der betriebsspezifischen Betreuung wird nach unserer Prüfung und Beratung, welche Maßnahmen im Betrieb erforderlich sind, durch den Unternehmer festgelegt und schriftlich vereinbart.

Einige Beispiele zu den Aufgaben in den Bereichen Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung finden Sie hier: