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Durch Erkrankungen, aber auch durch einen Unfall, können Beschäftigte längerfristig ausfallen. Um solchen Beschäftigten den Wiedereinstieg in das Berufsleben bzw. Unternehmen zu ermöglichen, ist ein wichtiges Instrument das Eingliederungsmanagement, kurz BEM genannt. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (kurz BEM) beschreibt den systematischen Prozess zur Wiedereingliederung von langzeiterkrankten und häufig kurzzeiterkrankten Mitarbeitern. Der Arbeitgeber muss gem. § 167 SGB IX seinen Beschäftigten ein BEM anbieten, soweit krankheits- oder unfallbedingt eine Arbeitsunfähigkeit länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt bestand.

Ziel ist es, die Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers nach längerer Erkrankung stufenweise wiederherzustellen und so an die volle Arbeitsbelastung heranzuführen. Dabei liegt der Fokus auf der Förderung der Gesundheit und der Arbeitsfähigkeit. Im weiteren Verlauf der Wiedereingliederung werden Maßnahmen zur Vorbeugung erneuter Arbeitsunfähigkeit durchgeführt.