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Was ist Arbeitssicherheit?

Die Arbeitssicherheit ist ein wichtiger Baustein im Arbeitsschutz und hat die Aufgabe die Arbeitsstätten, -bedingungen und Maschinen möglichst gefahr- und unfallfrei zu gestalten. Die Schaffung idealer Arbeitsbedingungen für Ihre Mitarbeiter steht dabei im Fokus

Was verlangt der Gesetzgeber?

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) regelt die Pflichten der Arbeitgeber und definiert die Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit zum Arbeitsschutz und Unfallverhütung. Der Arbeitgeber muss eine Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich bestellen und ihm die in §6 des Arbeitssicherheitsgesetzes genannten Aufgaben übertragen.

Darüber hinaus werden in der Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) konkrete Anforderungen und Tätigkeitsfelder zur sicherheitstechnischen Betreuung beschrieben.

Unsere Leistungen im Überblick

Die Betreuung unserer Kunden gliedert sich in zwei Teile: Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung

Die Inhalte und Aufgabenfelder der Grund- und betriebsspezifischen Betreuung ist in der DGUV Vorschrift 2 definiert. So finden sich in der Grundbetreuung 9 Aufgabenfelder und in der betriebsspezifischen Betreuung 4 Aufgabenfelder wieder.

Die Ermittlung des Umfangs der Grundbetreuung wird je nach Betriebszuordnung durch die zuständige Berufsgenossenschaft nach einem festen Berechnungsschlüssels und der Anzahl der unternehmenseigenen Mitarbeiter berechnet.

Die Dauer und der Umfang der betriebsspezifischen Betreuung wird nach unserer Prüfung und Beratung, welche Maßnahmen im Betrieb erforderlich sind, durch den Unternehmer festgelegt und schriftlich vereinbart.

Einige Beispiele zu den Aufgaben in den Bereichen Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung finden Sie hier: